Die erste und natürliche Reaktion des Menschen gegenüber einer lebensbedrohenden Gefahr ist die Flucht. Die Flucht muss daher aus jeder Arbeits- und Dienststelle, jeder Baustelle oder Veranstaltungsstätte jederzeit gewährleistet sein.

Brandschutz- und Fluchtwegspläne sind daher unbedingt erforderlich, um eine Evakuierung eines Gebäudes zu ermöglichen sowie den Punktgenauen Einsatz der Feuerwehr zum Brandherd zu gewährleisten. Brandschutz- und Fluchtwegspläne dienen im Schadensfall dem raschen und sicheren Verlassen der Betriebsgebäude durch die MitarbeiterInnen, Fremdfirmen, Kunden und Besucher. Insbesondere sollen alternative Fluchtwege aufgezeigt werden, wenn der Haupt-Fluchtweg blockiert ist.

Die Erstellung der Brandschutz- und Fluchtwegspläne richtet sich im Wesentlichen nach den Vorschriften der Arbeitsstättenverordnung, der TRVB  O121 sowie der DIN ISO 23601.

 

Unsere Brandschutzmanager und Brandschutzbeauftragte erstellen Ihrem Unternehmen Brandschutz- und Fluchtwegsplänen und unterstützen Sie durch langjährige Erfahrung im Bereich des Brandschutzes.

 

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