Die erste und natürliche Reaktion des Menschen gegenüber einer lebensbedrohenden Gefahr ist die Flucht. Die Flucht muss daher aus jeder Arbeits- und Dienststelle, jeder Baustelle oder Veranstaltungsstätte jederzeit gewährleistet sein.
Brandschutz- und Fluchtwegspläne sind daher unbedingt erforderlich, um eine Evakuierung eines Gebäudes zu ermöglichen sowie den Punktgenauen Einsatz der Feuerwehr zum Brandherd zu gewährleisten. Brandschutz- und Fluchtwegspläne dienen im Schadensfall dem raschen und sicheren Verlassen der Betriebsgebäude durch die MitarbeiterInnen, Fremdfirmen, Kunden und Besucher. Insbesondere sollen alternative Fluchtwege aufgezeigt werden, wenn der Haupt-Fluchtweg blockiert ist.
Die Erstellung der Brandschutz- und Fluchtwegspläne richtet sich im Wesentlichen nach den Vorschriften der Arbeitsstättenverordnung, der TRVB O121 sowie der DIN ISO 23601.
Unsere Brandschutzmanager und Brandschutzbeauftragte erstellen Ihrem Unternehmen Brandschutz- und Fluchtwegsplänen und unterstützen Sie durch langjährige Erfahrung im Bereich des Brandschutzes.