Sind ArbeitgeberInnen verpflichtet Sicherheits und Gesundheitsschutzdokumente zu erstellen?
Ja, ArbeitgeberInnen sind verpflichtet, Gefahren und Belastungen am Arbeitsplatz zu evaluieren und diese schriftlich im Sicherheits und Gesundheitsschutzdokument festzuhalten. (ASchG §5)