Laserdrucker - Krankmacher am Arbeitsplatz?
Zunehmend klagen Arbeitnehmer über chronische Krankheiten und sogar Krebs durch ihre Arbeit in der Nähe eines Laserdruckers. Die Berufsgenossenschaften lehnen die Anerkennung bislang ab.
Laserdrucker stehen in fast jedem Büro, aber auch bei vielen Menschen zu Hause. Jozefa Bader bekommt kaum noch Luft. Ihre schreckliche Diagnose lautet Lungenkrebs. \"Ich bin Verkäuferin und hab Fotokopierautomaten und Drucker verkauft. Diese Geräte habe ich vorführen müssen“, sagt Bader. \"Ich habe während der Arbeit gemerkt, dass ich ziemlich hüsteln muss, ich war ziemlich schlapp, müde und habe ganz schlecht Luft bekommen.“ In ihrem Tumor finden Mediziner Spuren, die auf Tonerstaub hindeuten könnten.
Berufliche Tätigkeit als Ursache für Tumor?
Ihr Arzt glaubt, es sei \"mit Wahrscheinlichkeit davon auszugehen, dass die berufliche Tätigkeit ursächlich für die Tumorerkrankung ist\". Lungenkrebs wegen Tonerstaub gibt es als ausdrückliche Berufskrankheit aber bisher nicht. Vor Gericht kämpft Bader nun um Anerkennung. Die Berufsgenossenschaft hat sie abgewiesen: \"Es gebe keine gesicherten medizinisch-wissenschaftlichen Erkenntnisse darüber, dass diese Inhaltsstoffe zu Lungenkrebserkrankungen führen können.\" Jetzt zahlt ihr die Berufsgenossenschaft weder Versehrtenrente noch Heilbehandlungskosten. Und ihr Arbeitgeber habe sie auch nicht über mögliche Gefahren von Tonerstäuben aufgeklärt.
Jeder Wirtschaftszweig hat eine eigene Berufsgenossenschaft, der öffentliche Dienst eine Unfallkasse. Sie werden von den Arbeitgebern finanziert. Ihr Dachverband ist die Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung. Die Berufsgenossenschaften haben drei wesentliche Aufgaben: Sie sollen Angestellte vor Berufskrankheiten schützen, diese erforschen und daran Erkrankte zu entschädigen. In ihrer Werbung versprechen die Berufsgenossenschaften Arbeitnehmern viel Fürsorge: Gesundheit am Arbeitsplatz. Da zu sein, bevor der Ernstfall eintritt und Risiken für den Unternehmer abzuwenden.
Laut Schätzungen aus dem Jahr 2008 arbeiten in Deutschland etwa 16 Millionen Menschen an einem Arbeitsplatz mit Laserdrucker. Noch ist wissenschaftlich nicht anerkannt, dass Emissionen aus dem Drucker krankmachen können. Aber bei einer Studie des Umweltbundesamtes fand man in manchen Partikeln Schwermetalle wie Silizium, Brom oder Chrom. Die feinen unsichtbaren Partikel könnten ungefiltert bis tief in die Lunge und dann in die Blutbahn bis in den Körper dringen, fürchten Wissenschaftler. Forscher der Uniklinik Freiburg belasteten menschliche Lungenzellen mit Farbpartikeln aus dem Toner. Manche Zellen teilten sich nicht mehr normal, es entwickelte sich ein dritter entarteter Kern, so kann Krebs entstehen. Manchen Ärzten fehlen standardisierte Tests zur eindeutigen Diagnose.
Ärzte warnen
Der Toxikologe Hermann Kruse forscht schon lange zum Thema Rauminnenluft an der Universität Kiel. Ihm reichen die Hinweise zu der Überzeugung, dass Druckerstäube krankmachen können. \"Wir sollten nicht so lange warten, dass wir erst massive Erkrankungen in der Bevölkerung feststellen. Beispielsweise durch die Freisetzung aus den Schadstoffen von Druckern\", so Kruse. Wenn nur ein Bruchteil der vielen Menschen, die an Laserdruckern arbeiten, tatsächlich anerkannt erkranken würde, könnte das für die Berufsgenossenschaften und Unfallkassen teuer werden. Aber es ist Aufgabe der Berufsgenossenschaften, Arbeitnehmer vor Berufskrankheiten zu schützen und diese zu erforschen.
Der HNO-Arzt und Allergologe Dr. Jürgen Palm behandelt seit zehn Jahren Patienten, die glauben durch Tonerstaub erkrankt zu sein. Und jährlich würden es mehr werden, erzählt er. Immer noch fehlen standardisierte Tests mit denen Dr. Palm Patienten klar diagnostizieren kann. \"Die Berufsgenossenschaften müssten ganz klar einen Forschungsauftrag herausgeben, um die Testlösungen zu standardisieren, wie sie es in allen anderen Fällen von Berufskrankheiten auch tun. Hier tun sie es nicht und mein persönlicher Eindruck ist, dass hierdurch eine nicht mehr verantwortbare Verschleppung in der Diagnostik der Berufskrankheit durch Tonerstaub oder Erkrankung durch Emissionen aus Laserdruckersystemen die Folge ist.“
Berufsgenossenschaft geht nicht von schädlicher Wirkung aus
Der Dachverband der Berufsgenossenschaften weist diese Vorwürfe zurück. Er fördere die Forschung zu möglichen Wirkungen von Emissionen aus Laserdruckern schreibt er uns. Und weiter heißt es: \"Sollte sich daraus ergeben, dass diese Emissionen gesundheitsgefährdend sind, würden diese Erkenntnisse in entsprechende Schutzvorschriften umgesetzt.“ Bleiben Arbeitnehmer bis die Forschung beendet ist ungeschützt? Janina B. hat das so erlebt. Sie möchte nicht erkannt werden. Vor Gericht kämpft sie gegen ihren Chef. Um einen Arbeitsplatz ohne Laserdrucker. Ihr Husten ist schwarz. Auch ihr Arzt vermutet Tonerstaube als Ursache und warnt vor Krebs. Er rät ihr, nur noch an Tintenstrahldruckern zu arbeiten. Das lehnt ihr Chef ab und begründete das mit der Berufsgenossenschaft. Die schreibt in Sachen Laserdrucker: \"Von einer schädlichen Wirkung […] auf normal gesunde Menschen ist nach derzeitigem Kenntnisstand nicht auszugehen.“
Wir wollen wissen, wie die Berufsgenossenschaften und Unfallkassen selbst mit ihren Laserdruckern umgehen und fragen nach: Die durchgängige Antwort lautet, dass ihre Multifunktionsdrucker auf den Fluren oder in separaten Räumen stünden. Eine Unfallkasse schreibt uns beispielsweise ihre Laserdrucker seien „außerhalb der Büroräume in gut durchlüfteten Bereichen aufgestellt\". Ähnliches rieten sie ihren Mitgliedsunternehmen schreiben viele. In Janina B.s Fall gibt es nun allerneueste Entwicklungen: Ihr Chef will ihr die Arbeit an einem Tintenstrahldrucker ermöglichen. Für sie könnte das fast zu spät kommen. Sie ist mittlerweile teilweise schwerbehindert und hat schwarze Rückstände in der Lunge.
Und abschließend haben wir auch noch einmal den Branchenverband der Druckerindustrie die Bitcom gefragt was er zu möglichen Gesundheitsgefahren durch Laserdrucker sagt: Er antwortet uns: \"In der Praxis einer millionenfachen Nutzung der Geräte unter realen Bedingungen in Büro- und Praxisräumen ergeben sich keine Anhaltspunkte für ein Gesundheitsrisiko durch Toner und Emissionen.\"
Autorin: Barbara Ostermann
Quelle: wdr
Berufliche Tätigkeit als Ursache für Tumor?
Ihr Arzt glaubt, es sei \"mit Wahrscheinlichkeit davon auszugehen, dass die berufliche Tätigkeit ursächlich für die Tumorerkrankung ist\". Lungenkrebs wegen Tonerstaub gibt es als ausdrückliche Berufskrankheit aber bisher nicht. Vor Gericht kämpft Bader nun um Anerkennung. Die Berufsgenossenschaft hat sie abgewiesen: \"Es gebe keine gesicherten medizinisch-wissenschaftlichen Erkenntnisse darüber, dass diese Inhaltsstoffe zu Lungenkrebserkrankungen führen können.\" Jetzt zahlt ihr die Berufsgenossenschaft weder Versehrtenrente noch Heilbehandlungskosten. Und ihr Arbeitgeber habe sie auch nicht über mögliche Gefahren von Tonerstäuben aufgeklärt.
Jeder Wirtschaftszweig hat eine eigene Berufsgenossenschaft, der öffentliche Dienst eine Unfallkasse. Sie werden von den Arbeitgebern finanziert. Ihr Dachverband ist die Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung. Die Berufsgenossenschaften haben drei wesentliche Aufgaben: Sie sollen Angestellte vor Berufskrankheiten schützen, diese erforschen und daran Erkrankte zu entschädigen. In ihrer Werbung versprechen die Berufsgenossenschaften Arbeitnehmern viel Fürsorge: Gesundheit am Arbeitsplatz. Da zu sein, bevor der Ernstfall eintritt und Risiken für den Unternehmer abzuwenden.
Laut Schätzungen aus dem Jahr 2008 arbeiten in Deutschland etwa 16 Millionen Menschen an einem Arbeitsplatz mit Laserdrucker. Noch ist wissenschaftlich nicht anerkannt, dass Emissionen aus dem Drucker krankmachen können. Aber bei einer Studie des Umweltbundesamtes fand man in manchen Partikeln Schwermetalle wie Silizium, Brom oder Chrom. Die feinen unsichtbaren Partikel könnten ungefiltert bis tief in die Lunge und dann in die Blutbahn bis in den Körper dringen, fürchten Wissenschaftler. Forscher der Uniklinik Freiburg belasteten menschliche Lungenzellen mit Farbpartikeln aus dem Toner. Manche Zellen teilten sich nicht mehr normal, es entwickelte sich ein dritter entarteter Kern, so kann Krebs entstehen. Manchen Ärzten fehlen standardisierte Tests zur eindeutigen Diagnose.
Ärzte warnen
Der Toxikologe Hermann Kruse forscht schon lange zum Thema Rauminnenluft an der Universität Kiel. Ihm reichen die Hinweise zu der Überzeugung, dass Druckerstäube krankmachen können. \"Wir sollten nicht so lange warten, dass wir erst massive Erkrankungen in der Bevölkerung feststellen. Beispielsweise durch die Freisetzung aus den Schadstoffen von Druckern\", so Kruse. Wenn nur ein Bruchteil der vielen Menschen, die an Laserdruckern arbeiten, tatsächlich anerkannt erkranken würde, könnte das für die Berufsgenossenschaften und Unfallkassen teuer werden. Aber es ist Aufgabe der Berufsgenossenschaften, Arbeitnehmer vor Berufskrankheiten zu schützen und diese zu erforschen.
Der HNO-Arzt und Allergologe Dr. Jürgen Palm behandelt seit zehn Jahren Patienten, die glauben durch Tonerstaub erkrankt zu sein. Und jährlich würden es mehr werden, erzählt er. Immer noch fehlen standardisierte Tests mit denen Dr. Palm Patienten klar diagnostizieren kann. \"Die Berufsgenossenschaften müssten ganz klar einen Forschungsauftrag herausgeben, um die Testlösungen zu standardisieren, wie sie es in allen anderen Fällen von Berufskrankheiten auch tun. Hier tun sie es nicht und mein persönlicher Eindruck ist, dass hierdurch eine nicht mehr verantwortbare Verschleppung in der Diagnostik der Berufskrankheit durch Tonerstaub oder Erkrankung durch Emissionen aus Laserdruckersystemen die Folge ist.“
Berufsgenossenschaft geht nicht von schädlicher Wirkung aus
Der Dachverband der Berufsgenossenschaften weist diese Vorwürfe zurück. Er fördere die Forschung zu möglichen Wirkungen von Emissionen aus Laserdruckern schreibt er uns. Und weiter heißt es: \"Sollte sich daraus ergeben, dass diese Emissionen gesundheitsgefährdend sind, würden diese Erkenntnisse in entsprechende Schutzvorschriften umgesetzt.“ Bleiben Arbeitnehmer bis die Forschung beendet ist ungeschützt? Janina B. hat das so erlebt. Sie möchte nicht erkannt werden. Vor Gericht kämpft sie gegen ihren Chef. Um einen Arbeitsplatz ohne Laserdrucker. Ihr Husten ist schwarz. Auch ihr Arzt vermutet Tonerstaube als Ursache und warnt vor Krebs. Er rät ihr, nur noch an Tintenstrahldruckern zu arbeiten. Das lehnt ihr Chef ab und begründete das mit der Berufsgenossenschaft. Die schreibt in Sachen Laserdrucker: \"Von einer schädlichen Wirkung […] auf normal gesunde Menschen ist nach derzeitigem Kenntnisstand nicht auszugehen.“
Wir wollen wissen, wie die Berufsgenossenschaften und Unfallkassen selbst mit ihren Laserdruckern umgehen und fragen nach: Die durchgängige Antwort lautet, dass ihre Multifunktionsdrucker auf den Fluren oder in separaten Räumen stünden. Eine Unfallkasse schreibt uns beispielsweise ihre Laserdrucker seien „außerhalb der Büroräume in gut durchlüfteten Bereichen aufgestellt\". Ähnliches rieten sie ihren Mitgliedsunternehmen schreiben viele. In Janina B.s Fall gibt es nun allerneueste Entwicklungen: Ihr Chef will ihr die Arbeit an einem Tintenstrahldrucker ermöglichen. Für sie könnte das fast zu spät kommen. Sie ist mittlerweile teilweise schwerbehindert und hat schwarze Rückstände in der Lunge.
Und abschließend haben wir auch noch einmal den Branchenverband der Druckerindustrie die Bitcom gefragt was er zu möglichen Gesundheitsgefahren durch Laserdrucker sagt: Er antwortet uns: \"In der Praxis einer millionenfachen Nutzung der Geräte unter realen Bedingungen in Büro- und Praxisräumen ergeben sich keine Anhaltspunkte für ein Gesundheitsrisiko durch Toner und Emissionen.\"
Autorin: Barbara Ostermann
Quelle: wdr