Verordnung Persönliche Schutzausrüstung
Die Verordnung Persönliche Schutzausrüstung (PSA-V) sowie eine damit zusammenhängende Änderung der Bauarbeiterschutzverordnung wurden mit BGBl. II Nr. 77/2014 kundgemacht und treten am 1. Mai 2014 in Kraft. Mit der PSA-V werden die Regelungen im Arbeitnehmerschutz zu persönlicher Schutzausrüstung konkretisiert sowie dem aktuellen Stand der Technik und Erkenntnissen der Arbeitsgestaltung angepasst.