Erstevaluierungen von physischen und psychischen Belastungen
Jeder Arbeitgeber in der Europäischen Union (EU), dem Europäischen Wirtschaftsraum (EWR) sowie der Schweiz, ist verpflichtet, unabhängig von der Größe des jeweiligen Unternehmens, die für die Sicherheit und Gesundheit der Arbeitnehmer bestehenden Gefahren zu ermitteln, zu beurteilen und zu dokumentieren. (Sicherheits- und Gesundheitsschutzdokument) Dieser Vorgang wird als Erstevaluierung der Arbeitsstätte bzw. der Arbeitsplätze bezeichnet.
Unsere Sicherheitsfachkräfte übernehmen die Durchführung der Arbeitsplatzevaluierung für ihre Kunden von physischen und psychischen Belastungen sowie koordinieren die Steuerungsgruppe. Hierbei können wir auf jahrelange Erfahrung zurückgreifen.