Sicherheitsfachkraft
- Betreuung als Sicherheitsfachkraft gemäß dem ASchG und B-BSG
- Beratung in allen Fragen des ArbeitnehmerInnenschutzgesetzes und des Bundesbedienstetenschutzgesetzes
- Erstevaluierung von Arbeitsstätten
- Erstellung und Nachevaluierung von Sicherheits- und Gesundheitsschutzdokumenten
- Begehung von Arbeitsstätten inklusive Berichtswesen
- Nachevaluierung nach Arbeitsunfällen
- Unterweisung und Nachevaluierung nach Neueinführung von Arbeitsmitteln
- Begehungen von Arbeitsstätten mit Vertretern der Behörde (Arbeitsinspektorat)
- Erstellung von Betriebsanweisungen
- Dienststellenbezogene Unterweisungen und Vorträge